Die
PRO MUSICA-Plakette stiftete Bundespräsident Heinrich Lübke am 7. März
1968 als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern, die mindestens
100 Jahre bestehen und sich in dieser Zeit besondere Verdienste um die Pflege
des instrumentaln Musizierens und damit um die Förderung des kulturellen
Lebens erworben haben.