Pro Musica
Die PRO MUSICA-Plakette hat Bundespräsident Heinrich Lübke im Jahre 1968 als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern gestiftet, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung kulturellen Lebens erworben haben.
Die Plakette zeigt auf der Vorderseite eine Musizierende mit Lyra und die Inschrift "PRO MUSICA FÜR VERDIENSTE UM INSTRUMENTALES MUSIZIEREN". Die Rückseite zeigt den Bundesadler. Die Plakette ist eine nicht tragbare Auszeichnung.
Verleihung
Die PRO MUSICA-Plakette wird frühestens aus Anlass des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung für die Verleihnung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat.
Antrag
Den Antrag auf Verleihung der PRO MUSICA-Plakette stellt die Musikvereinigung. Sie verwendet dazu Formulare, die bei der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft der Volksmusikverbände (AVV) oder deren Mitgliedsverbände angefordert werden können.
Antragssteller schicken ihre Unterlagen an Ihren zuständigen Fachverband; dieser leitet sie an die AVV weiter.
Musikvereinigungen ohne Verbandsanschluss richten ihren Antrag mit Belegen an das für sie zuständige Kultusministerium. Von dort wird der ANtrag nach Prüfung auf Vollständigkeit von Punkt10a - d des Antrags direkt an die AVV weitergeleitet.
Die AVV bereitet die Anträge zur Vorlage im Empfehlungsausschuss vor. Der Empfehlungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern; je ein Mitglied wird gestellt von der Arbeitsgemeinschaft der Volksmusikverbände, dem Bund Deutscher Liebhaberorchester, der Ständigen Konferenz der Kultusminister und dem Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien (Kulturbeauftragter der Bundesregierung).
Anträge, die vom Empfehlungsausschuss befürwortet werden, schlägt das zuständige Kultusministerium dem Bundespräsidenten zur Verleihung der PRO MUSICA-Plakette vor. Der Vorschlag wird dem Bundespräsidenten über den Kulturbeauftragten des Bundes vorgelegt.
Die Urkunde über die Verleihung der Ehrenplakette unterzeichnet der Bundespräsident.
Letzter Vorlagetermin für den Antrag bei der AVV ist der 01. Juli im Jahr vor der Verleihung.
Beauftragter

Eugen Miller
Hauptstr. 40
86505 Münsterhausen
Tel: 0 82 81 / 32 09













